Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KG Treuer Husar Blau Gelb von 1925 e.V. Köln
Verkauf Tickets für Veranstaltungen der KG Treuer Husar Blau Gelb von 1925 e.V. Köln (nachstehend KG Treuer Husar)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ticketkauf
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (nachfolgende „ATGB") regeln die Bedingungen für den Ticketverkauf für Veranstaltungen der KG Treuer Husar sowie den Inhalt des geschlossenen Besuchervertrages einschließlich des Zutritts zum und das Verhalten in den jeweiligen Veranstaltungsorten.
Durch den Erwerb oder die Verwendung des Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. der Benutzer des Tickets die Geltung und Einbeziehung in den Vertrag dieser ATGB.
§ 2 Vertragsschluss, Höchstbestellmenge
(1) Verträge zwischen dem Veranstalter, der KG Treuer Husar und dem Ticketerwerber können über die folgenden drei Vertriebskanäle geschlossen werden:
- a) über den Online-Ticketshop,
- b) telefonisch,
- c) über eine autorisierte Ticket-Vorverkaufsstelle,
- d) per E-mail
(2) Für die Höhe der Eintrittspreise ist die Preisliste des Veranstalters in ihrer jeweils aktuellen Fassung maßgeblich. Die Ticketkategorien ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Sitzplan der jeweiligen Veranstaltungsräume, der ebenfalls vom Veranstalter gestellt wird.
§ 3 Kein Widerrufsrecht
Dem Erwerber steht kein Widerrufsrecht zu; die durch den Veranstalter erfolgte Bestätigung der Bestellung bindet den Erwerber unmittelbar und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Auch wenn der Zuschauervertrag unter (teilweiser) Verwendung von Fernkommunikationsmittelns zustande gekommen ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§ 4 Versand, Gebühren, Reklamation, Zahlungsbedingungen
(1) Der Versand der Tickets erfolgt durch die KG Treuer Husar als Veranstalter auf Kosten und Risiko des Erwerbers. Der Veranstalter behält sich vor, das Versandunternehmen nach freiem Ermessen auszuwählen. Für Bestellungen außerhalb Deutschlands behält sich der Veranstalter das Recht vor, von einem Postversand ins Ausland abzusehen und die gebuchten Tickets zur persönlichen Abholung am Veranstaltungsort zu hinterlegen. Der Erwerber wird in diesem Fall über den Ort und das Datum der möglichen Abholung rechtzeitig informiert.
(2) Die Tickets werden nach der Bestellung grundsätzlich binnen sieben (7) Werktagen an den Erwerber versandt. Der Erwerber ist verpflichtet, sich mit dem Veranstalter telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen, wenn er die gekauften Tickets nicht innerhalb von zehn Werktagen nach der Bestellung bzw. spätestens zwei Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung erhalten hat. Liegt ein schuldhaftes Fehlverhalten des Veranstalters vor, so ist der Erwerber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform. Für das Übersenden der Rücktrittserklärung stehen (nicht abschließend) insbesondere folgende Möglichkeiten zur Verfügung: per E-Mail an info@treuerhusar.de oder postalisch an die Anschrift Dechant-Löbbel-Platz 1, 50668 Köln.
(3) Zusätzlich zu dem jeweiligen Kartenpreis berechnet der Veranstalter pro Bestellung eine Versand- und/oder Bearbeitungsgebühr für den Versand innerhalb Deutschlands. Für den internationalen Versand von Deutschland in ein anderes europäisches oder außereuropäisches Land berechnet der Veranstalter ggf. eine länderabhängige Bearbeitungs- und Versandgebühr. Diese Gebühren werden im Zuge des Bestellvorganges entsprechend sichtbar ausgewiesen. Der Veranstalter behält sich des Weiteren vor, die Versandart für den internationalen Versand nach erfolgter Buchung umzustellen, und/oder die gebuchten Tickets zur persönlichen Abholung am Veranstaltungsort zu hinterlegen.
(4) Erfolgt die Bestellung weniger als fünf (5) Kalendertage vor der jeweiligen Veranstaltung, werden die Tickets dem Erwerber nicht mehr übersandt, sie werden dann am Veranstaltungsort zur Abholung hinterlegt. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Erwerber oder einen vom Erwerber schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich.
(5) Der Erwerber ist verpflichtet, die Tickets nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit hinsichtlich der Anzahl und Preise, des Datums, der Veranstaltung und des Veranstaltungsortes zu überprüfen. Der Erwerber hat fehlerhafte Tickets binnen 8 Kalendertagen ab Übergabe/Zugang zu reklamieren.
(6) Die Preise der Tickets sind umgehend bei Erhalt der Karten zu zahlen. Mit dem Versand der Tickets erhält der Erwerber zugleich die Rechnung für die Tickets.
§ 5 Rücknahme, Erstattung
(1) Ein Umtausch des Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Änderungen des Programms durch Wegfall einzelner Programmpunkte oder der Austausch einzelner Künstler berechtigen nicht zur Erstattung, sofern der Charakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Hiervon ist immer auszugehen, wenn im Rahmen des Programms in mehreren Auftrittspunkten tänzerische, rednerische und / oder musikalische Darbietungen im Sinne des Rheinischen Brauchtums erfolgen.
(3) Im Fall einer zeitlichen Verlegung der Veranstaltung aufgrund von Vorgaben der zuständigen Ordnungsbehörden der Stadt Köln oder des Landes NRW behält das Ticket seine Gültigkeit für die betreffende Veranstaltung. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. Erfolgt aufgrund behördlicher Anordnung eine komplette Absage der betreffenden Veranstaltung ohne zeitliche Verlegung verlieren die Tickets ihre Gültigkeit und der Kunde erhält die Kartenpreise erstattet; nicht jedoch die Versandkosten. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Veranstalter, die KG Treuer Husar, aufgrund behördlicher Anordnung gehalten ist, die Anzahl der Sitz- oder Stehplätze einer Veranstaltung erheblich zu reduzieren, sodass nicht alle Ticketerwerber Zugang zu der betreffenden Veranstaltung haben können. Für diesen Fall erklärt sich der Erwerber bereits mit der Bestellung der Karten damit einverstanden, dass der Veranstalter bei der endgültigen Platzvergabe unter den Ticketerwerbern nach eigenem Ermessen entscheidet. Zu dieser Ermessensentscheidung gehört insbesondere den Ticketerwerbern den Vorrang einzuräumen, die zugleich Mitglied der KG Treuer Husar sind. Die Ticketerwerber, die aufgrund behördlicher Anordnung und der damit einhergehenden reduzierten Platzanzahl keinen Zugang zu der betreffenden Veranstaltung erhalten haben, haben Anspruch auf Erstattung der gezahlten Kartenpreise. Alle anderen Ticketinhaber, die in diesem Fall Zugang zur Veranstaltung erhalten, haben unter keinen Umständen Anspruch auf Erstattung der Kartenpreise; auch nicht vor dem Hintergrund der aufgrund reduzierter Platzvergabe ggfs. nicht aufkommenden Saalstimmung, bei zeitlich reduzierten Programm, bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen aufgrund behördlicher Anordnung wie zum Beispiel das verpflichtende Tragen von Schutzmasken oder das Verlassen des zugewiesenen Platzes nur bei bestimmten Anlässen (Toilettengang oder bei sonstigen Änderungen des gesamten ursprünglichen Veranstaltungscharakters, die aufgrund behördlicher Anordnungen erfolgen).
(4) Wird eine Veranstaltung vorzeitig abgebrochen, hat der Kunde keinen Anspruch auf (teilweise) Erstattung des Ticketpreises oder anderweitige Entschädigung.
§ 6 Zutrittsberechtigung zu den Veranstaltungsorten
Zwischen dem Veranstalter und dem rechtmäßigen Ticketinhaber (Ticketinhaber) kommt ein Besuchervertrag zustande. Ticketinhaber ist sowohl der ursprüngliche Ticketerwerber als auch derjenige, der ein Ticket von einer anderen Person als dem Veranstalter erwirbt oder in sonstiger Weise erlangt. Der Ticketinhaber ist zum einmaligen Besuch der auf dem Ticket genannten Veranstaltung und zur Nutzung des bezeichneten (Sitz-) Platzes berechtigt. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket seine Wirksamkeit; ein erneuter Zutritt ist sodann ausgeschlossen.
§ 7 Verlust des Tickets/Keine Platzgarantie
(1) Für ein verlorenes Ticket wird kein Ersatz geleistet.
(2) Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, dem Ticketinhaber einen anderen Platz als auf dem Ticket angegeben aus Gründen der Sicherheit, auf Grund von Baumaßnahmen, auf Grund einer notwendigen Sperrung von ganzen Sitz- oder Stehplatzbereichen oder ähnlichen Gründen zuzuweisen. Der Veranstalter hat dem Ticketinhaber ersatzweise einen Platz innerhalb der vereinbarten Preiskategorie zuzuweisen.
(3) Der Ticketinhaber ist im Falle einer abweichenden Platzzuweisung aus o.g. Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt der Hinweis der Umsetzung durch den Veranstalter mindestens 7 Kalendertage vor der Veranstaltung, so ist der Rücktritt bis spätestens zum Vortag der Veranstaltung zu erklären. Hat der Ticketinhaber die Tickets noch nicht erhalten, ist der Rücktritt in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Einhaltung er Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
§ 8 Zutritt und Verhalten des Ticketinhabers
(1) Der Zutritt zum Veranstaltungsort ist nur mit einem gültigen Ticket möglich, es sei denn, es gilt § 9 dieser ATGB.
(2) Weitere Voraussetzung für den Zutritt zu der Veranstaltung werden von den örtlichen Behörden aufgestellt und sind zu beachten. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Besuch der Veranstaltung die Vorlage eines negativen Corona-Testes, die Vorlage eines Impfausweises oder eines Genesenen-Attestes erfordert. Besucher, die dieser behördlichen Auflage nicht nachkommen, erhalten keinen Zutritt zu der Veranstaltung. Ein Recht auf Erstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
(3) Personen kann der Zutritt verweigert oder sie können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden, wenn sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Einflusses oder Verhaltens wecken.
(4) Alle Besucher sind verpflichtet den Anordnungen der örtlichen Behörden zu bestimmten Verhaltensweise wie zum Beispiel das Tragen von FFP2 Masken, Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Besuchern sowie die Einhaltung des gesamten für die Veranstaltung gültigen Hygienekonzeptes oder sonstiger Maßnahmen wie dies im Zuge der Corona-Pandemie erforderlich ist, Folge zu leisten. Jeder Verstoß hiergegen führt zum sofortigen Ausschluss des Besuchsrechts und des sofortigen Platzverweises ohne dass der Veranstalter verpflichtet ist, die gezahlten Kartenpreise zu erstatten.
(5) Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit dem Veranstalter und dem Sicherheitspersonal bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.
(6) Das Mitbringen verbotener Gegenstände, insbesondere Schlag-, Stoß- und Wurfwerkzeuge sowie pyrotechnischer Gegenstände und Tiere, ist untersagt. Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Stoß- und Wurfgegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude an der Veranstaltung bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, auftretender Musikgruppen, Redner und sonstigen Künstlern abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Fahnen, Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, die Gegenstände vorläufig in Verwahrung zu nehmen.
(7) Das Äußern und Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder politisch radikalen, extremistischen Parolen ist verboten.
(8) Der Ticketinhaber hat jede Störung der Veranstaltung, insbesondere der jeweiligen musikalischen oder rednerischen Vorträge zu unterlassen. Hiervon ausgenommen ist das dem rheinischen Gemüt geschuldete Mitsingen, Klatschen und Schunkeln, was nicht als Störung der Veranstaltung gilt.
§ 9 Veräußerung, Weitergabe von Tickets
(1) Der Verkauf der Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung durch den Ticketinhaber.
(2) Der Erwerber kann die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die hiermit unter den in den nachfolgenden Ziffern 3. und 4. enthaltenen Einschränkungen vorab erteilt wird. Eine Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag, insbesondere des Besuchsrechts, ist ausgeschlossen, wenn der Dritte nicht gleichzeitig in die gesamten Rechte und Pflichten des Zuschauervertrages mit Zustimmung des Veranstalters eintritt. Der ursprüngliche Ticketinhaber ist bei der Abtretung des Besuchsrechts verpflichtet, den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinzuweisen. Sofern ein Ticketinhaber in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte (also mehr als eine Karte für eine Veranstaltung) erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Zuschauerverträge mit den eintretenden Personen zustande
(3) Zur Meidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch, zur Durchsetzung von Zutrittsverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen liegt es im Interesse des Veranstalters und der Sicherheit der Besucher, die Weitergabe und den Weiterverkauf von Tickets einzuschränken. Dem Ticketinhaber ist es deshalb insbesondere untersagt,
- Tickets bei Internetauktionen zum Verkauf anzubieten und zu verkaufen;
- Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich und / oder kommerziell zu veräußern;
- im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis, als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;
- Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Veranstaltungen ausgeschlossen wurden
- Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
(5) Auf Verlangen des Veranstalters ist der ursprüngliche Ticketinhaber im Falle einer unautorisierten Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, dem Veranstalter Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketinhabers mitzuteilen.
(6) Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, wird das Ticket unwirksam. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket zu sperren und dem neuen Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn des Geländes zu verweisen.
§ 10 Ausschluss vom Ticketerwerb
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die gegen diese ATGB verstoßen, zukünftig vom Ticketerwerb auszuschließen, ein Anwesenheitsverbot bei Veranstaltungen auszusprechen und/oder weitere zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten.
§ 11 Ton- / Film- und Videoaufnahmen
(1) Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind nur für den privaten Gebrauch gestattet. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
(2) Es ist dem Ticketinhaber ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet, Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltungen – außer für private Zwecke – aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für diesen Zweck genutzt werden können, dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden. Fotos und Bilder, die von den Ticketinhabern bei Veranstaltungen erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
(3) Der Ticketinhaber willigt darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, im Rahmen der Veranstaltung ohne Vergütung Bildaufnahmen des Ticketinhabers, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild) zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen.
(4) Der Ticketinhaber willigt darin ein, dass der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen (z.B. Fotos, Film, Fernsehen etc.) von ihm fertigt. Der Ticketinhaber willigt unwiderruflich in die uneingeschränkte unentgeltliche Verbreitung, Nutzung und Veröffentlichung dieser Bilder durch den Veranstalter ein.
§ 12 Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Ticketinhabers gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfe handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig oder verletzte eine wesentliche Vertragsflicht des Besuchervertrages oder das Leben, den Körper oder die Gesundheit des Ticketinhabers.
§ 13 Datensicherung
Sämtliche vom Erwerber übermittelten Daten werden vom Veranstalter unter Einhaltung der auf die Transaktion und die Speicherung anwendbarer Datenschutzbestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften be- und verarbeitet.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte (Gürzenich, Pullmann Hotel, Lindner Hotel, etc..) gelten ergänzend.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person, besteht kein allgemeiner Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klagerhebung nicht bekannt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung Köln.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Juli 2021