Widerrufsbelehrung

siehe § 3 der ABG: Kein Widerrufsrecht:
Dem Erwerber steht kein Widerrufsrecht zu; die durch den Veranstalter erfolgte Bestätigung der Bestellung bindet den Erwerber unmittelbar und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Auch wenn der Zuschauervertrag unter (teilweiser) Verwendung von Fernkommunikationsmittelns zustande gekommen ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.